Event/Catering/Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ROCKING CHEFS GmbH
- Event/Catering
Die Rocking Chefs GmbH wünscht Ihnen eine gelungene Veranstaltung mit uns. Wir garantieren Ihnen, dass all unsere Mitarbeiter mit viel Motivation und Energie dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange von einem Tag oder Abend mit den Rocking Chefs schwärmen.
Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Wir vergleichen die AGBs immer mit einem guten Kochrezept. Ein gutes Kochrezept hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.
Sollten Sie Fragen zu den Zutaten der AGBs haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Das gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für die Preise. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens vier Monate ab Datum des Angebots.
3. Vertrag
a. Ein Vertrag kommt mit uns zustande, sobald wir Ihre Reservierung bzw. Bestellung schriftlich oder mündlich bestätigen.
b. Bei optionalen Reservierungen sind wir berechtigt, die Reservierung aufzuheben, sobald das vereinbarte Datum der Reservierung abgelaufen ist.
c. Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.
4. Inhalt/Änderungen
a. Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
5. Räumlichkeiten
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Ihnen selbst obliegt, es sei denn, dass zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde.
6. Teilnehmerzahl
a. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens sieben Werktage vor der gebuchten Veranstaltung an uns die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
b. Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.